Apotheke
Die ersten Apotheken entstanden zwischen dem 8. und 9. Jahrhundert. Das Inventar der ersten Apotheke bestand ausschließlich aus Heilkräutern und Gewürzen. Die Gewürze wurden in Klöstern in den sogenannten Aufbewahrungsräumen, in der Apotheke, untergebracht. Die wörtliche Übersetzung des Wortes Apotheke ist der Aufbewahrungsort und stammt aus dem griechisch-lateinischen (lateinisch apotheca). Eine Apotheke soll die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Erst durch die Anwendung der Chemie und das Wissen aus der Forschung entstand die heute bekannte Apotheke, da die ursprüngliche Apotheke noch mit der Herstellung der Arzneimittel und der Forschung betraut war, ist es die Aufgabe der heutigen Apotheke die Bevölkerung zu beraten und die Qualität der Arzneimittel zu prüfen. Etwa um 1240 wurde die erste gesetzliche Definition zwischen einem Apotheker und einem Arzt festgehalten und sodann wurde die Trennung der Berufe Arzt und Apotheker durchgeführt. In dieser Gesetzesauflage wurde festgeschrieben, dass kein Arzt eine Apotheke eröffnen darf oder an einer Apotheke beteiligt sein darf. In diesem sogenannten Edikt von Solerno, welches 1241 durch den Kaiser Friedrich des II. erlassen wurde, wurden schon damals die ersten Arzneimittelpreise festgelegt und dienten danach als Grundlage für die Gesetzgebung der Apotheken. Nach dem Jahre 1241 entstanden kleine städtische Apotheken, die ausschließlich nur zum Verkauf von Arzneimitteln eröffnet werden durften. In den nachfolgenden Jahrhunderten wurden immer mehr Verkaufsräume und Arbeitsräume, die sogenannten Offizin, wie sie teilweise noch heute genannt werden, eröffnet und der Apotheker, der vorher als Händler von Dorf zu Dorf zog, sich niederließ. In den Arbeitsräumen wurden von den Apothekern die Arzneimittel selber hergestellt und erforscht. In dieser Zeit waren die Apotheken von Epidemien und Seuchen abhängig und einige Apotheken hatten existentielle Probleme, wenn längere Zeit keine Seuchen oder Epidemien auftraten. Zwischen dem 19. und dem 20. Jahrhundert erlebten die Apotheken einen neuen wirtschaftlichen Schwung, nachdem sich die pharmazeutische Industrie entwickelte und so die Apotheker nicht mehr die Arzneimittel in ihren Arbeitsräumen selber herstellen mussten.
Seit 1958 gibt es hier in Deutschland gesetzliche Voraussetzungen um eine Apotheke zu eröffnen. Das Bundesverfassungsgericht führte ein, dass eine Apotheke nur durch einen Apotheker eröffnet werden darf und auch nur geführt werden darf. Außerdem unterliegen die Preise der Arzneimittel der Arzneimittelpreisverordnung. Zudem führte das Bundesverfassungsgericht die Standortfreiheit bzw. Niederlassungsfreiheit für die Eröffnung einer Apotheke ein, das bedeutete, dass jeder Apotheker seine Apotheke an dem von ihm geeigneten und gewählten Standort eröffnen konnte. Die Arzneimittelpreisverordnung legt für ganz Deutschland die Preise fest, so dass kein Wettbewerb zwischen den einzelnen Apotheken stattfinden kann. Die einzige Möglichkeit für eine Apotheke an einem Wettbewerbskampf teilzunehmen bestand sodann ausschließlich in der guten fachlichen pharmazeutischen Beratung, am Service, an der Leistungsfähigkeit, an der Freundlichkeit und durch entsprechende Zusatzleistungen, wie z.B. der Arzneimittelbringdienst für ältere oder kranke Kunden, die nicht selber in die Apotheke fahren oder gehen konnten.
Die Arzneimittelpreisverordnung wurde inzwischen wieder gelockert. Zwischen dem 12. und dem 20. Jahrhundert wurden Apotheken durch eine Handwaage gekennzeichnet. Im 20. Jahrhundert wurden Wettbewerbe ausgeschrieben, um den Apotheken ein neues Logo zu verpassen. 1937 wurde sodann das rote A für die Kennzeichnung einer Apotheke in ganz Deutschland eingeführt. Gesetzlich ist eine Apotheke vielen Regelungen unterworfen. Zum einen müssen sich Apotheken dem Arzneimittelgesetz, dem Heilmittelwerbegesetz, dem Betäubungsmittelgesetz, dem Fremdbesitzverbot, dem Sozialgesetzbuch und der Apothekenbetriebsordnung unterwerfen, so sollen die Apotheker die Patienten unabhängiger beraten können. Diese Gesetze und Zwänge, gerade die Arzneimittelpreisverordnung, bedeutete für viele Apotheker wirtschaftliche Risiken einzugehen. Zum 01.01.2004 wurde die relative Preisbildung für die verschreibungspflichtigen Medikamente umgestellt, so dass die Apotheker an den teueren Arzneimitteln genauso viel verdienen konnten, wie an den billigeren Arzneimitteln. Auch das Mehrbesitzverbot wurde zum 01.01.2004 gelockert und so konnten Apotheker nun bis zu 3 Apotheken eröffnen und hatten so die Möglichkeit Medikamente zu verschicken. Aus dieser Lockerung entstanden die ersten Versandapotheken sowie Internetapotheken.
In Deutschland sind jedoch Apothekenketten durch das Mehrbesitzgesetz verboten. Grundsätzlich war auch bis 2003 in Deutschland der Versandhandel von Medikamenten untersagt. Durch eine Klage von verschiedenen Apothekern im Ausland wurde erreicht, dass mit der neuen Gesetzgebung zum 01.01.2004 ein Versandhandel innerhalb Deutschlands mit nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten erlaubt wurde.
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